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Aufklären von Ladendiebstählen

Bundesweit werden laut Innenministerium Baden-Württemberg jährlich eine halbe Million Ladendiebstähle bei der Polizei angezeigt. Der dabei registrierte Sachschaden beläuft sich auf etwa 46 Millionen Euro.

Dies ist aber nur die Spitze des Eisbergs, weil speziell beim Ladendienstahl viele Straftaten unentdeckt bleiben und deshalb die Dunkelziffer sehr hoch ist.

Der effektivste Schutz vor Ladendiebstahl sind aufmerksame und gut geschulte Detektivsachbearbeiter mit erfolgreich abgelegter gesetzlich vorgeschriebener Sachkundeprüfung.

Der richtige Umgang mit Ladendieben will gelernt sein.

 

Durch die Rechtssprechung wurde mit Wirkung vom 01.01.2003 folgendes Gesetz rechtskräftig:

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Kaufhausdetektive sind Bewacher und unterliegen somit der Gewerbe und Bewachungsverordnung (BewV).

 

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Nach § 34a Absatz 1 der Gewerbeordnung bedarf es der Erlaubnis der zuständigen Behörde, wer gewerbsmäßig Leben und Eigentum fremder Personen bewacht.

 

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Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass für das Ausüben des Schutzes vor Ladendieben der Nachweis über die vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung erforderlich ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

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